Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Heilbronn ausstellen. Dazu gehören Tuningmaßnahmen wie etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Unsere Mitarbeiter nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Keine Bescheinigung der Änderungsabnahme vorhanden?
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit INGENIEURBÜRO STEPHAN GmbH & Co KG als Partner - hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang hilft Ihnen INGENIEURBÜRO STEPHAN GmbH & Co KG bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
Für einige Bauteile liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten vor und oftmals genügt eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO. Weitere Infos dazu finden Sie unter „Tuning und Änderungsabnahme“.
Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.
Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination).
Kann meine Änderung so eingetragen werden?
Es ist empfehlenswert, sich vorab bei einer/einem Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Unsere qualifiziert ausgebildeten Expertinnen und Experten beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um die erforderliche Einzelabnahme:
- Was muss bei dem geplanten Umbau beachtet, welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
- Welche Prüfungen/Nachweise sind erforderlich?
- Sind die vorhandenen Nachweise ausreichend?
- Wo können noch nicht vorliegende Prüfungen durchgeführt werden?
- u. v. m.

